Satzung der SRIG Hannover
(Slot Kojoten)
Fassung vom 20.02.2022
§ 1 Name der Interessengemeinschaft (IG) und Zweck
Die Slotracing-Interessengemeinschaft Hannover (Slot Kojoten), kurz SRIG Hannover oder SRIGH verfolgt
das Ziel der Förderung und Verbreitung des Slotcar-Rennsports. Dieser Zweck soll u. a. durch die
Veranstaltung von Rennwettbewerben erreicht werden.
Die IG verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Es soll daher auch kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
unterhalten werden.
§ 2 Sitz, Geschäftsjahr
Sitz ist in der Dieselstraße 5 in 31275 Lehrte.
Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 01.01. eines Jahres.
§ 3 Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedschaft in der IG kann jede unbeschränkt geschäftsfähige natürliche und jede juristische Person
und nichtrechtsfähige Personenverbindung nach einer Probezeit von 6 Monaten erhalten. Ein
Aufnahmeantrag ist an den IG-Leiter zu richten. Über die Aufnahme in die IG entscheidet die IG mehrheitlich
nach billigem Ermessen.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Kündigung. Eine Kündigung ist gegenüber dem IGLeiter
zu erklären. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Monatsende. Über eine vorzeitige
Entlassung entscheidet die IG mehrheitlich.
Der Ausschluss eines Mitglieds durch Mehrheitsbeschluss der IG ist zulässig, wenn das Mitglied drei
aufeinanderfolgende Mitgliedsbeiträge nicht entrichtet und auch keine Stundung beantragt hat. Über den
Ausschluss aus der IG wegen clubschädigenden Verhaltens entscheidet die Mitgliederversammlung.
Mit dem Ausscheiden aus der IG ist kein Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben verbunden. Ein
ausscheidendes Mitglied hat nur Anspruch auf Rückgabe der der IG leihweise überlassenen Gegenstände.
Die Mitgliedsordnung (Beschluss Jahreshauptversammlung in Protokollform) der SRIG Hannover regelt
verschiedene Formen der Mitgliedschaft und die Höhe und Zahlungsweise der Monatsbeiträge. Die
Anpassung des Mitgliedsbeitrags obliegt der Mitgliederversammlung. Sie kann mit einfacher Mehrheit eine
Änderung der Beiträge für die Zukunft beschließen.
§ 4 Organe der SRIG Hannover
Die IG-Leitung besteht aus einem auf der Jahreshauptversammlung mit einfacher Mehrheit zu wählenden
Leiter.
Jedes Mitglied ist in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt, sofern es nicht mehr als zwei
Monatsbeiträge ohne Stundung schuldig ist und das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat.
Der IG-Leiter beruft im letzten Quartal jedes Geschäftsjahres eine Mitgliederversammlung ein, die den IGLeiter
und weitere Funktionsträger ( 2Kassenprüfer/-warte, 2 Web- und Foren-Admins, 1 Rennkommissar, 2
Reglementsbeauftragte) für das nächste Geschäftsjahr mit einfacher Mehrheit wählt.
Diese jährliche Mitgliederversammlung nimmt mit Zweidrittelmehrheit Beschlüsse an, die für den IG-Leiter
bindend sind.
Jedes Mitglied kann beim IG-Leiter beantragen, binnen 6 Wochen eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder diesen Antrag
unterstützt. Der IG-Leiter kann binnen 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen,
wenn dringend Entscheidungen zu fällen sind, die den Fortbestand und Zweck der IG betreffen oder wenn
ein Mitglied der Funktionsträger ausscheidet und neu gewählt werden muss. Bis zur Mitgliederversammlung
kann der IG-Leiter eine oder mehrere Personen benennen, die die Funktion kommissarisch übernehmen.
Die Mitgliederversammlung beschließt Satzungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit.
§ 5 Rechte und Pflichten des IG-Leiters
Der IG-Leiter führt die laufenden Geschäfte der IG.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind vom Leiter im Rahmen des geltenden Rechts und der
finanziellen Möglichkeiten der IG auszuführen. Der IG Leiter ist berechtigt, sich eine Geschäftsordnung zu
geben.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied darf die Rennbahn des SRC Hannover uneingeschränkt nutzen.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Gerätschaften und Einrichtungen der IG mit größter Sorgfalt zu behandeln.
Volljährige Mitglieder dürfen Gäste einladen und haften für Diese.
Jedes Mitglied hat sich an der Reinigung und Instandhaltung der Vereinsräume zu beteiligen.
Autos, Regler, Werkzeuge etc. anderer Mitglieder sind nur mit deren Erlaubnis zu benutzen.
Jedes volljährige Mitglied kann nach 12 Monaten Mitgliedschaft jeweils nach Quittierung bedarfsweise Schlüssel für die Räume erhalten.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft sind diese Schlüssel dem IG-Leiter umgehend auszuhändigen.
Jedes Mitglied kann eigene Rennserien anregen, sollte aber mindestens vier weitere Interessenten
benennen können.
§ 7 Ende der Interessengemeinschaft
Die IG kann auf einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Ein
entsprechender Beschluss bedarf der Zustimmung von 2/3 der zur Versammlung erschienenen Mitglieder.
Nach einem Auflösungsbeschluss wird auch in der Mitgliederversammlung über die Verwendung des
Restvermögens bzw. die Regulierung von Verbindlichkeiten des SRC Hannover mit Zweidrittelmehrheit
beschlossen.