Satzung der SRIG Hannover

(Slot Kojoten)

 

Fassung vom 20.02.2022

§ 1 Name der Interessengemeinschaft (IG) und Zweck

Die Slotracing-Interessengemeinschaft Hannover (Slot Kojoten), kurz SRIG Hannover oder SRIGH verfolgt

das Ziel der Förderung und Verbreitung des Slotcar-Rennsports. Dieser Zweck soll u. a. durch die

Veranstaltung von Rennwettbewerben erreicht werden.

Die IG verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Es soll daher auch kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

unterhalten werden.

§ 2 Sitz, Geschäftsjahr

Sitz ist in der Dieselstraße 5 in 31275 Lehrte.

Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 01.01. eines Jahres.

§ 3 Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedschaft in der IG kann jede unbeschränkt geschäftsfähige natürliche und jede juristische Person

und nichtrechtsfähige Personenverbindung nach einer Probezeit von 6 Monaten erhalten. Ein

Aufnahmeantrag ist an den IG-Leiter zu richten. Über die Aufnahme in die IG entscheidet die IG mehrheitlich

nach billigem Ermessen.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Kündigung. Eine Kündigung ist gegenüber dem IGLeiter

zu erklären. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Monatsende. Über eine vorzeitige

Entlassung entscheidet die IG mehrheitlich.

Der Ausschluss eines Mitglieds durch Mehrheitsbeschluss der IG ist zulässig, wenn das Mitglied drei

aufeinanderfolgende Mitgliedsbeiträge nicht entrichtet und auch keine Stundung beantragt hat. Über den

Ausschluss aus der IG wegen clubschädigenden Verhaltens entscheidet die Mitgliederversammlung.

Mit dem Ausscheiden aus der IG ist kein Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben verbunden. Ein

ausscheidendes Mitglied hat nur Anspruch auf Rückgabe der der IG leihweise überlassenen Gegenstände.

Die Mitgliedsordnung (Beschluss Jahreshauptversammlung in Protokollform) der SRIG Hannover regelt

verschiedene Formen der Mitgliedschaft und die Höhe und Zahlungsweise der Monatsbeiträge. Die

Anpassung des Mitgliedsbeitrags obliegt der Mitgliederversammlung. Sie kann mit einfacher Mehrheit eine

Änderung der Beiträge für die Zukunft beschließen.

§ 4 Organe der SRIG Hannover

Die IG-Leitung besteht aus einem auf der Jahreshauptversammlung mit einfacher Mehrheit zu wählenden

Leiter.

Jedes Mitglied ist in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt, sofern es nicht mehr als zwei

Monatsbeiträge ohne Stundung schuldig ist und das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat.

Der IG-Leiter beruft im letzten Quartal jedes Geschäftsjahres eine Mitgliederversammlung ein, die den IGLeiter

und weitere Funktionsträger ( 2Kassenprüfer/-warte, 2 Web- und Foren-Admins, 1 Rennkommissar, 2

Reglementsbeauftragte) für das nächste Geschäftsjahr mit einfacher Mehrheit wählt.

Diese jährliche Mitgliederversammlung nimmt mit Zweidrittelmehrheit Beschlüsse an, die für den IG-Leiter

bindend sind.

Jedes Mitglied kann beim IG-Leiter beantragen, binnen 6 Wochen eine außerordentliche

Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder diesen Antrag

unterstützt. Der IG-Leiter kann binnen 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen,

wenn dringend Entscheidungen zu fällen sind, die den Fortbestand und Zweck der IG betreffen oder wenn

ein Mitglied der Funktionsträger ausscheidet und neu gewählt werden muss. Bis zur Mitgliederversammlung

kann der IG-Leiter eine oder mehrere Personen benennen, die die Funktion kommissarisch übernehmen.

Die Mitgliederversammlung beschließt Satzungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit.

§ 5 Rechte und Pflichten des IG-Leiters

Der IG-Leiter führt die laufenden Geschäfte der IG.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind vom Leiter im Rahmen des geltenden Rechts und der

finanziellen Möglichkeiten der IG auszuführen. Der IG Leiter ist berechtigt, sich eine Geschäftsordnung zu

geben.

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied darf die Rennbahn des SRC Hannover uneingeschränkt nutzen.

Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Gerätschaften und Einrichtungen der IG mit größter Sorgfalt zu behandeln.

Volljährige Mitglieder dürfen Gäste einladen und haften für Diese.

Jedes Mitglied hat sich an der Reinigung und Instandhaltung der Vereinsräume zu beteiligen.

Autos, Regler, Werkzeuge etc. anderer Mitglieder sind nur mit deren Erlaubnis zu benutzen.

Jedes volljährige Mitglied kann nach 12 Monaten Mitgliedschaft jeweils nach Quittierung bedarfsweise Schlüssel für die Räume erhalten.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft sind diese Schlüssel dem IG-Leiter umgehend auszuhändigen.

Jedes Mitglied kann eigene Rennserien anregen, sollte aber mindestens vier weitere Interessenten

benennen können.

§ 7 Ende der Interessengemeinschaft

Die IG kann auf einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Ein

entsprechender Beschluss bedarf der Zustimmung von 2/3 der zur Versammlung erschienenen Mitglieder.

Nach einem Auflösungsbeschluss wird auch in der Mitgliederversammlung über die Verwendung des

Restvermögens bzw. die Regulierung von Verbindlichkeiten des SRC Hannover mit Zweidrittelmehrheit

beschlossen.